Mit meinen Unterweisungen inkl. Dokumentation sind Sie von Anfang an für den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen perfekt gerüstet.
- Erstausbildung der Beschäftigten
- jährliche Unterweisung der Beschäftigten
In verschiedenen Gesetzen und Vorschriften wird die Unterweisung der Mitarbeiter gefordert.
•
Der Unternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass Unterweisungen nach §12Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Notwendigkeit zu unterweisen und die Unterweisungsinhalte ergeben sich vorrangig aus
einer systematisch durchgeführten Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG.
•
Die DGUV- Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verlangen ebenso die fachkundige Ausbildung von Brandschutzhelfern. So steht es in § 22 Abs.2 Notfallmaßnahmen der DGUV, dass der Unternehmer eine ausreichende Anzahl an Versicherten durch Unterweisung und Übung im Um-gang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen hat.
•
§4 Abs. 1 DGUV Grundsätze der Prävention Zur Unterweisung der Versicherten heißt es:
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen
zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer
Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
•
ASR A 2.2 Abs. 7.2 Unterweisung (Arbeitsstätten Regel), Ausgabe: Mai 2018
Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die nach Punkt 7.1 festgelegten Maßnahmen
• vor Aufnahme der Beschäftigung,
• bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und
• danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich,
zu unterweisen.
Die Unterweisung der Mitarbeiter gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Dauer
beträgt je nach Teilnehmerzahl zwischen 2 und 2,5 Stunden. Der theoretische Teil wird anhand einer Power-Point-Präsentation gelehrt. Die praktische Übung im Umgang mit dem Feuerlöscher (Übungshandfeuerlöschern) erfolgt im Freien. Die Kosten berechnen sich immer nach einem Festpreis.
Leistungsbeschreibung
Unterweisung der Mitarbeiter (m/w/d) in Arbeits- und Brandschutz
Theorie
• Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift
• Verhalten bei Arbeitsunfällen
• Unfallvermeidung durch Verhaltensregeln
• Arbeitsschutzorganisation
• Unternehmensspezifische Gefahren/Unfälle
• Gefahrstoffe unter Anwendung der Betriebsanweisung
• Betriebliche Brandschutzorganisation
• Umgang mit der betrieblichen Brandschutzordnung Teil A/B
• Handhabung von Feuerlöschern (Theorie)
Praktisch
•
Löschübung mit Übungshandfeuerlöschern (Wasserlöscher).
Für die Unterweisung ist ein Zeitrahmen von ca. 2 Stunden einzuplanen.
Findet die Unterweisung und Ausbildung am gleichen Tag statt, ist ein Zeitrahmen von
ca. 3 - 3,5 Stunden einzuplanen.
Unterweisung: Arbeits- und Brandschutz