Ausbildung Brandschutzhelfer (m/w/d)


Mit meinen Ausbildungen zum Brandschutzhelfer (m/w/d) inkl. Dokumentation sind Sie von Anfang an für den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen perfekt gerüstet. 


Erstausbildung der Beschäftigten

alle 3-5 Jahre Ausbildung der Beschäftigten


In verschiedenen Gesetzen und Vorschriften wird die Ausbildung von Brandschutzhelfern gefordert.

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§10 Arbeitsschutzgesetz heißt es, dass  der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und

der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, welche für die Erste Hilfe, die Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ist.


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Die DGUV- Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verlangen ebenso die fachkundige Ausbildung von Brandschutzhelfern. So steht es in § 22 Abs. 2 Notfallmaßnahmen der DGUV, dass der Unternehmer eine ausreichende Anzahl an Versicherten durch Unterweisung und Übung im Um-gang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen hat.


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ASR A 2.2 Abs. 7.3 Brandschutzhelfer (Arbeitsstätten Regel), Ausgabe: Mai 2018

 

(1)  Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und

       Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von              

       Entstehungsbränden vertraut zu machen.

 

(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein

       Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von

       Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der

       Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer

       räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

 

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner

       Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

 

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.

       Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden              

       Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions-

       und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über 

       das Verhalten im Brandfall.

 

(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur

       fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Ausbildung

       mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

 


Die Ausbildung der Brandschutzhelfer gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Dauer beträgt je nach Teilnehmerzahl zwischen 2 und 2,5 Stunden. Der theoretische Teil wird anhand einer Power-Point-Präsentation gelehrt. Die praktische Übung im Umgang mit dem Feuerlöscher (Übungshandfeuerlöschern) erfolgt  im Freien. Die Kosten berechnen sich immer nach einem Festpreis.

Leistungsbeschreibung


Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d), im Sinne der BGI/GUV I5182

 

Theorie

 

 •  Rechtsgrundlagen

 •  Grundzüge des Brandschutzes

 •  Betriebliche Brandschutzorganisation

 •  Gefahren durch Brände

 •  Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

 •  Verhalten im Brandfall "Brandschutzhelfer/in

 •  Umgang mit der betrieblichen Brandschutzordnung Teil C

  

Praktisch

 

  •  Löschübung mit Übungshandfeuerlöschern (Wasserlöscher).

Für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist ein Zeitrahmen von ca. 2 Stunden einzuplanen.


Kontaktformular

Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d)

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