Info für Kunden und Installateure

Um eine optimale Abwicklung für alle zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:


Betrifft Eigentümer (m/w/d) oder Verwalter von Gebäuden:

 

Umbaumaßnahmen sind immer mit den Gebäudeeigentümern oder der Hausverwaltung

(Gemeinschaftseigentum) im Vorfeld abzusprechen und mir ist eine schriftliche, unterschriebene Zustimmungserklärung vorzulegen.

 

Stellungnahmen müssen immer vor Ausführung einer Umbaumassnahme oder Änderung einer Feuerstätte mit Vorlauf eingeholt werden. 

 

Sollten bei der Schlussabnahme durch mich Mängel vorgefunden werden, erhalten sie einen Mängelbericht,

der innerhalb der angegebenen Frist im Original, unterschrieben und per Post oder über das Kontaktformular an mich zurückgehen muss.

 

Sollte dies nicht eintreffen, bin ich verpflichtet den Vorgang an die jeweilige Behörde weiterzuleiten.

 

Hinweis: Rückmeldung von Mängeln werden nicht auf Grund von Vorlage einer Rechnung/Lieferschein anerkannt, sondern nur auf dem unterschriebenen Mängelbericht.


Betrifft ausführende Betriebe:

 

Überlassen Sie mir die Gasanträge, Technische Unterlagen über Feuerungsanlagen und Datenblätter über das Kontaktformular, per Post oder nach Absprache direkt vor Ort beim Kunden jeweils im Original, jeweils komplett ausgefüllt.

 

Nur dann kann ich diese mit entsprechender Vorlaufzeit bearbeiten.

 

Gasanträge und Technische Unterlagen sind immer im Namen des Gebäudeeigentümers vorzulegen. Dieser ist auch Gebührenpflichtiger (m/w/d).